Erklärung zur Barrierefreiheit
Das MuseumsQuartier Wien ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.mqw.at.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web - WCAG 2.1" bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
- Für einige Bilder, die vor dem Relaunch der Website eingepflegt wurden, fehlt der Alternativtext, sodass diese Information für Screenreader-BenutzerInnen nicht zugänglich ist. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalte) nicht erfüllt.
- Der Zweck mancher Links ist nicht durch den Linktext allein oder durch den Linktext zusammen mit seinem durch Software bestimmten Link-Kontext bestimmt. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 2.4.4 Linkzweck (im Kontext) nicht erfüllt.
- Für einige aufgezeichnete Videos fehlt der Untertitel, sodass die gesprochenen Inhalte für gehörlose Benutzer:innen nicht zur Verfügung stehen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.2 (Untertitel aufgezeichnet) nicht erfüllt.
- Auf einigen Seiten wird das Mindest-Kontrastverhältnis von 4,5:1 von Text und Bildern vom Text unterschritten. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.3.3. Kontrast (Minimum) nicht erfüllt.
- Manche Inhalte, die eine Eingabe durch den/die Benutzer:in erfordern, sind nicht mit Beschriftungen oder Anweisungen ausgestattet. Somit ist das WCAG-Erfolgskriterium 3.3.2 Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen nicht erfüllt.
- Einige Bestandteile der Benutzerschnittstelle können durch Software nicht genügend bestimmt werden. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 4.1.2 Name, Rolle, Wert nicht erfüllt.
- Einige Downloadlinks enthalten keine Informationen zu Dateityp und Größe. Somit ist das WCAG-Erfolgskriterium 2.4.4 Linkzweck (im Kontext) nicht erfüllt.
Wir streben an, im Rahmen der nächsten Entwicklungszyklen die Anforderungen zu berücksichtigen.
b) Unverhältnismäßige Belastung
Unsere Videos werden zum Teil auf der Video-Plattform "Youtube" gehostet und veröffentlicht. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir haben die Kosten für die Behebung des Problems bewertet. Wir sind der Ansicht, dass dies jetzt eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde. Wir planen anstelle der Audiobeschreibungen Alternativen für zeitbasierte Medien (Text) zur Verfügung zu stellen.
c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:
- Einige ältere PDF-Dokumente und Word-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind sie nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzer:innen nicht oder nur unzureichend mit Strukturinformationen erfasst werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt. Nach dem Relaunch der Website planen wir für neue PDF- bzw. Word-Dokumente, die Barrierefreiheitsanforderungen nach WCAG 2.1 und, wo möglich, nach PDF/UA zu berücksichtigen.
- Live-Videos (Livestreams) werden über externe Servicepartner realisiert und sind nicht untertitelt. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 1.2.4 (Untertitel live) nicht erfüllt. Wir planen aktuell nicht, Live-Videos zu untertiteln, zumal diese von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen sind.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 17. September 2020 erstellt.
Die Aussagen in der Erklärung bezüglich der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 beruhen auf einer tatsächlichen Bewertung in Form eines durchgeführten Selbsttests.
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern - Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen - so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen.
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte mit dem Betreff "Meldung einer Barriere in der Website" an barrierefrei@mqw.at.
Bitte beschreiben Sie konkret das Problem und führen Sie die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie so rasch wie möglich kontaktieren.
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Zum Kontaktformular der Beschwerdestelle
Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihn zurechenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.