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Hausordnung Libelle

Liebe BesucherInnen!

 

Herzlich Willkommen im MuseumsQuartier! Wir freuen uns über Ihr Interesse an der öffentlichen Terrasse der MQ Libelle auf dem Dach des Leopold Museum. Um Ihren Aufenthalt genießen zu können, sind zur Gewährleistung Ihrer eigenen Sicherheit, der Sicherheit von anderen BesucherInnen des Areals des MQ und der Kunstwerke gewisse Regeln einzuhalten. Wir dürfen Sie ausdrücklich auf die untenstehende Hausordnung für die öffentliche Terrasse hinweisen, die Sie mit dem Passieren des Zutrittsbereichs ausdrücklich anerkennen:

 

1. Allgemeines

Sie befinden sich auf Privatgrund. Diese Hausordnung gilt ab dem ebenerdigen Zutrittsbereich auf Hofebene nach Passieren des Drehkreuzes und auf der öffentlichen Terrasse auf dem Dach des Leopold Museum.

Innerhalb des Geltungsbereichs dieser Hausordnung haben sich BesucherInnen so zu verhalten, dass keine andere Person geschädigt, gefährdet, behindert, belästigt oder bedroht wird.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass neben der gegenständlichen Hausordnung die allgemeine Hausordnung für den Zutritt bzw. die Benützung des Areals des MuseumsQuartier in ihrer jeweils aktuellen Fassung ebenfalls gilt und mit dem Passieren eines Durchgangs ausdrücklich anerkannt wird.

2. Zutritt

Der Zutritt zur öffentlichen Terrasse erfolgt über ein Zutrittssystem mittels Drehkreuz und in weiterer Folge über einen Personenaufzug. Die öffentliche Terrasse ist für eine maximale Personenanzahl zugelassen. Damit die entsprechenden behördlichen Vorschriften eingehalten werden können, behält sich die MQ E+B GesmbH ausdrücklich vor, insbesondere bei Überschreitung der zulässigen Personenanzahl den Zutritt zur öffentlichen Terrasse zu beschränken, diese im Anlassfall gänzlich zu sperren bzw. zu räumen.

Der Zutritt und das Verlassen der öffentlichen Terrasse ist nur über die vorgesehenen Ein- und Ausgänge gestattet. Fluchttüren und - -stiegen dürfen nur in Notfällen geöffnet bzw. benutzt werden. Ein missbräuchliches Öffnen der Fluchttüren wird strikt geahndet.

3. Betrieb und Betriebszeiten

Die Betriebszeiten der öffentlichen Terrasse sind täglich von Montag bis Sonntag, 10:00 Uhr bis 22:00 Uhr.

 

Der Betrieb der öffentlichen Terrasse ist witterungsabhängig. Bei extremen Witterungsverhältnissen wie z.B. Schneelage und Eisbildung, Hagel oder Sturm sowie im Falle von wichtigen innerbetrieblichen Erfordernissen wie Wartungs-, Reparatur-, Instandhaltungs- oder sonstigen Arbeiten behält sich die MQ E+B GesmbH ausdrücklich vor, solange als unbedingt notwendig den Zutritt zur öffentlichen Terrasse zu beschränken, diese im Anlassfall gänzlich zu sperren bzw. gegebenenfalls zu räumen.

4. BesucherInnen

Eltern bzw. erwachsene Begleitpersonen haben die alleinige Aufsichtspflicht für Kinder und Jugendliche und sind für das Verhalten der Minderjährigen verantwortlich. Kinder unter 14 Jahren haben nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson Zutritt zum Personenaufzug und zur öffentlichen Terrasse.

5. Verbote

Den BesucherInnen der öffentlichen Terrasse sind insbesondere folgende Handlungen ausdrücklich untersagt:

  • Das Mitführen von Fahrrädern jeglicher Art (auch Kinderräder), Scootern, E-Scootern, Skatebords oder sonstigen fahrzeugähnlichen bzw. motorbetriebenen Geräten auf die öffentliche Besucherterrasse – davon ausgenommen sind Kinderwägen, Gehhilfen, Rollatoren, Rollstühle u.dgl.;
  • das Besteigen, Übersteigen, Beklettern und Überklettern von nicht für die allgemeine Benützung vorgesehenen Bauten und Einrichtungen jeglicher Art, insbesondere Glasbrüstungen, Betonsockel, Absperrungen, aufgestellte Kunstwerke, Pflanzentröge u.dgl.;
  • das Werfen von bzw. mit Gegenständen jeglicher Art über die Glasbrüstung auf das Atriumglasdach und in das Areal des MuseumsQuartier;
  • das Betreten des Atriumglasdachs;
  • das Anbringen von Beschriftungen, Bemalungen bzw. Graffiti und Beklebungen aller Art an den für die allgemeine Benützung vorgesehenen Bauten und Einrichtungen;
  • das Mitführen und Benutzen von Waffen jeglicher Art sowie derartigen Attrappen bzw. als Waffe verwendbare gefährliche Gegenstände;
  • das Mitführen von pyrotechnischen Gegenständen aller Art wie Feuerwerkskörper, Rauchpulver, Rauchbomben u.dgl.;
  • das Mitführen von gefährlichen und brennbaren bzw. leicht entflammbaren Substanzen, die geeignet sind, die Gesundheit zu beeinträchtigen – davon ausgenommen sind handelsübliche Taschenfeuerzeuge;
  • die Mitnahme von Glasflaschen, Gläsern sowie Getränkekisten.
  • das Mitführen von Gassprühdosen, ätzenden, brennbaren, färbenden oder sonst gefährlichen Substanzen;
  • Tiere jeglicher Art (ausgenommen Führ- bzw. Assistenzhunde);
  • musikalische oder künstlerische Darbietungen jeglicher Art ohne vorherige ausdrückliche Genehmigung der MQ E+B GesmbH;
  • der Umgang mit offenem Feuer und Licht;
  • der Konsum von hochprozentigen alkoholischen Getränken außerhalb des Bewirtungsbereichs bzw. dessen Bestuhlung sowie
  • jegliches Betteln und Hausieren.

Der Sicherheitsdienst ist mit Zustimmung der BesucherInnen berechtigt, mitgeführte Behältnisse bzw. Taschen stichprobenartig bzw. anlassbezogen zu kontrollieren. BesucherInnen, die unbegründet die Kontrolle verweigern oder verbotene Gegenstände mit sich führen, kann der Zutritt zur öffentlichen Terrasse verwehrt bzw. der weitere Aufenthalt auf der öffentlichen Terrasse untersagt werden.

6. Sauberkeit

Die BesucherInnen der öffentlichen Terrasse sind dazu angehalten, die öffentliche Terrasse und deren Einrichtungen sorgsam zu behandeln und in sauberem Zustand zu hinterlassen. Abfälle, Verpackungsmaterialien und leere Behältnisse sind ausschließlich in die dafür vorgesehenen Behältnisse zu entsorgen.

Beschädigungen jeglicher Art sind tunlichst zu vermeiden. Mutwillige Beschädigungen werden mit einem Hausverbot geahndet und ausnahmslos zur Anzeige gebracht.

7. Werbung

Werbemaßnahmen jeder Art sowie das Anbringen von Dekorationen und sonstigen Gegenständen sind grundsätzlich untersagt, außer es liegt eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung der MQ E+B GesmbH vor.

Das Anbringen von Plakaten und sonstigen Beklebungen aller Art sowie das Verteilen von Drucksorten jeglicher Art ist grundsätzlich verboten. Das Verteilen von Informationsmaterial ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung der MQ E+B GesmbH gestattet.

8. Verkauf von Waren / Bewirtung

Der Verkauf von Waren aller Art, das unentgeltliche bzw. entgeltliche Anbieten von Dienstleistungen jeglicher Art, das Anbieten und die Durchführung von Glücksspielen jeglicher Art sowie das Aufstellen von Einbauten, Buden, Ständen, u.dgl. ist ohne Vorliegen einer schriftlichen Genehmigung der MQ E+B GesmbH verboten.

Die Bewirtung auf der öffentlichen Terrasse ist ausschließlich den dazu vertraglich Berechtigten gestattet.

9. Haftung

Die Benützung der öffentlichen Terrasse erfolgt auf eigene Gefahr.

Mit dem Passieren des Zutrittsbereichs gilt diese Hausordnung als ausdrücklich anerkannt. Für infolge Missachtung dieser Hausordnung entstandene Sach- und Personenschäden haftet der Verursacher.

Für den Verlust oder die Beschädigung von Privateigentum haftet die MQ E+B GesmbH nicht; dies gilt auch für Diebstähle.

10. Bildaufnahmen, Videoüberwachung

Die BesucherInnen der öffentlichen Terrasse nehmen die aus Sicherheitsgründen stattfindende Videoübertragung zur Kenntnis. Die Videoüberwachung ist bereits im Zugangsbereich entsprechend kenntlich gemacht und mit Passieren der Zutrittskontrolle stimmen die BesucherInnen dieser ausdrücklich zu.

Das Filmen und Fotografieren zu privaten Zwecken ist erlaubt. Foto- und Dreharbeiten, deren Verwendungszweck über den privaten Gebrauch hinausgeht, bedürfen einer vorherigen schriftlichen Genehmigung der Presseabteilung der MQ E+B GesmbH (siehe dazu Formular MQ Wien Drehgenehmigung). Diese Genehmigung ist während den Dreharbeiten mitzuführen und jederzeit auf Verlangen des Sicherheitsdienstes vorzuweisen.

11. Sicherheit

Die BesucherInnen haben sämtlichen Hinweis-, Gebots- und Verbotsschildern im Bereich der öffentlichen Terrasse der Libelle sowie im Zugangsbereich ausnahmslos Folge zu leisten.

Ein- und Ausgänge, Fluchtstiegen und -türen, Flucht- und Rettungswege dürfen nicht verstellt werden und sind uneingeschränkt freizuhalten.

Die BesucherInnen haben den Anweisungen von Einsatzkräften (Polizei, Rettung, Feuerwehr) sowie des Sicherheitspersonals unbedingt und ausnahmslos Folge zu leisten, andernfalls kann den betreffenden Personen der weitere Aufenthalt auf der öffentlichen Terrasse untersagt werden.

Im Falle von Verstößen gegen diese Hausordnung sind der Sicherheitsdienst und die von der Liegenschaftsverwaltung beauftragten Personen berechtigt, Hausverbote im Sinne der Liegenschaftsverwaltung auszusprechen. Sofern durch nach dieser Hausordnung verbotene Handlungen oder durch sonstige schuldhafte Schädigungshandlungen Schäden entstehen, behält sich die MQ E+B GesmbH ausdrücklich vor, diese zur Anzeige zu bringen und von den Verursachern im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Schadenersatz zu verlangen.
 

12. Schlussbestimmung

Diese Hausordnung tritt mit dem Tag der Inbetriebnahme der öffentlichen Terrasse in Kraft. Die MQ E+B GesmbH kann diese Hausordnung jederzeit und ohne Angabe weiterer Gründe abändern.

 

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